Welche Leistungen übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse?
Prophylaxe (IP-Leistungen)
Ab dem 6. Geburtstag der Kinder übernehmen die Kassen (2 × pro Jahr) sog. „individualprophylaktische Leistungen“ (IP-Leistungen):
- Mundhygienestatus erstellen (IP1)
- Mundgesundheitsaufklärung (IP2)
- lokale Fluoridierungsmaßnahmen (IP4)
- Fissurenversiegelung der bleibenden Backenzähne (IP5)
Narkose
Bei ängstlichen Kindern, bei denen Schmerzen auf anderem Wege nicht auszuschalten sind, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung in Vollnarkose bis zum 12. Geburtstag.
In Ausnahmefällen erstatten die gesetzlichen Krankenkassen auch nach dem 12. Geburtstag.
Milchzahnkronen
Konfektionierte, silberfarbene Stahlkronen werden vollumfänglich von der Krankenkasse übernommen.
Sie stellen bei großen Defekten die langlebigste Versorgung dar.
Füllungen
Das „altgediente“ Füllungsmaterial Amalgam ist nicht mehr existent und darf in ganz Europa nicht mehr verwendet werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen erwarten für ihre Mitglieder eine ausreichende, wirtschaftliche und nur zweckmäßige Versorgung und bezahlen aus diesem Grunde nur selbstadhäsive Materialien wie Zementfüllungen (GIZ) und konfektionierte Kinderzahnkronen.
Als Füllungsmaterial verwenden wir aus Qualitätsgründen und aus Gründen der Haltbarkeit ein hochwertiges, adhäsiv befestigtes Composite.
Um die Wahrscheinlichkeit einer Nachtherapie in einem Kindermund zu minimieren, haben wir mit dieser Versorgung seit über 20 Jahren gute Erfahrungen gemacht und verlassen uns, zu Gunsten unserer Patienten, auf dieses Material.
Fragen oder Termin gewünscht?
Telefonisch Mo–Do 8:00–12:30 Uhr, Fr 8:00–12:00 Uhr · +49 861 9098631
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